Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Auftragsbedingungen des Auftragnehmers:
die.pixelschieber - Full Service Agentur für Online Marketing, Webentwicklung, SEO & Web
eine Marke von M-Net-Design Michael Matull

Hauptsitz:
Johann Gottlieb Fichte Str.7
16540 Hohen Neuendorf
Geschäftsführer: Michael Matull


Allgmeines

  • 1 Anwendbares Recht
    Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen der Marke "die.pixelschieber - Full Service Agentur für Web, Design, Foto und Druck, eine Marke von M-Net-Design Michael Matull (nachfolgend die.pixelschieber genannt). Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die.pixelschieber haben schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit die.pixelschieber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Auftragsbedingungen gelten stets in ihrer aktuellen Fassung. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das BGB anzuwenden. Im Übrigen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

§ 2 Angebot, Auftrag, Auftragserteilung
Angebote von Auftraggebern sind für die Dauer von einer Woche nach Zugang beim Auftragnehmer unwiderruflich. Angebote des Auftragnehmers sind jederzeit widerruflich, sofern sie nicht bereits vom Auftraggeber angenommen wurden. Mündliche Aufträge und Angebote des Auftragnehmers sollten in Textform bestätigt werden. Im Zweifelsfall ist ausschließlich das schriftliche Angebot oder der Auftrag in Textform maßgebend. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu zwei Tage vor der vereinbarten Auftragsausführung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass er hierzu nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt ist, erhält der Auftragnehmer eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50% des Auftragswertes. Dem Auftraggeber bleibt es ungenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Der Auftraggeber erteilt den Auftrag der Ausarbeitung seiner Auftragssache per Telefon, Fax, Post oder e-Mail.
Zur Auftragsannahme durch den Auftragnehmer bedarf es bei grafischen Dienstleistungen nur der Übersendung der Ausarbeitung der Auftragssache per Post, E-Mail oder Fax. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen o.ä.), welche die.pixelschieber erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von die.pixelschieber. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. die.pixelschieber ist berechtigt, die ihm übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und gibt dies die.pixelschieber schriftlich innerhalb einer Frist von einer Woche ab Vertragsabschluß oder Auftragserteilung zur Kenntnis. Hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist von einer Woche keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.

§ 3 Lieferung und Versand
Der Auftraggeber hat auf seine Kosten und seine Gefahr die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Gegenstände und Unterlagen zum Erfüllungsort zu schaffen. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

§ 4 Ausführung der Leistungen
Web: Der Auftraggeber erhält von die.pixelschieber (abhängig vom Umfang der Grafiksache) bis zu drei Entwürfe ohne Funktion. Sollte ein Entwurf den Vorstellungen des Auftraggebers entsprechen wird dieser, gegen vorheriger Anzahlung i.H.v. 50% des Gesamtauftragswertes, programmiert und ausgearbeitet. Im Fall, dass einer oder mehrere der Entwürfe nicht realisiert werden, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Dies gilt nicht nachdem der Auftraggeber einen Ausarbeitungsauftrag via Post, Fax oder E-Mail erteilt hat. Hat der Auftraggeber die Ausarbeitung erteilt und es kommt zu keinem Auftragsabschluss oder Nichterfüllung, fällt die vorher entrichteten Anzahlung, i.H.v. 50% des Gesamtauftragswertes, als Aufwandsentschädigung an. Nachträgliche Änderungen an Funktionsweisen, Layouts, Grafiken, Tools, Scripten, Plugins und allen sonstigen mit der Website in Verbindung stehenden Elementen welche nicht im Kostenvoranschlag aufgeführt sind, werden nachberechnet. Im Rahmen eines Wartungsvertrages/Servicevertrages mit die.pixelschieber durch den weitere Kosten entstehen, sind nachträgliche Änderungen und die anfallenden Kosten dem Wartungsvertrag zu entnehmen.

Design: Der Auftraggeber erhält von die.pixelschieber (abhängig vom Umfang der Grafiksache) bis zu drei Entwürfe. Sollten ein oder mehrere Entwürfe den Vorstellungen des Auftraggebers entsprechen werden diese, gegen vorheriger Anzahlung i.H.v. 50% des Gesamtauftragswertes, grafisch ausgearbeitet. Im Fall, dass einer oder mehrere der Entwürfe nicht realisiert werden, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Dies gilt nicht nachdem der Auftraggeber einen Ausarbeitungsauftrag per Post, Fax oder E-Mail erteilt hat. Hat der Auftraggeber die Ausarbeitung erteilt und es kommt zu keinem Auftragsabschluss, fällt die vorher entrichteten Anzahlung, i.H.v. 50% des Gesamtauftragswertes, als Aufwandsentschädigung an.

Druck: Der Auftragnehmer wird die ihm für die Ausführung der Arbeiten übergebenen Unterlagen, insbesondere Druckvorlagen, mit geschäftsüblicher Sorgfalt auf ihre technische Richtigkeit und Vollständigkeit hin prüfen. Sind Mängel, insbesondere der Druckvorlagen bei dieser Prüfung nicht erkennbar und werden erst beim Druckvorgang deutlich, haftet der Auftragnehmer hierfür nicht, insbesondere stehen dem Auftraggeber insoweit keine Gewährleistungsansprüche zu. Den Auftragnehmer trifft keine Haftung, sofern er rechtzeitig Bedenken in Textform gegen die ihm vom Auftraggeber oder Dritten vorgeschriebenen Stoffe oder gegen die Art der Ausführung oder Planung vorgebracht hat. Seine Haftung wird dadurch beschränkt oder ausgeschlossen, dass die von ihm vorgelegten Unterlagen zur Durchführung von Leistungen von dem Auftraggeber oder Dritten geprüft oder genehmigt sind. Die zu einem Auftrag gehörenden Unterlagen, insbesondere Druckvorlagen, sind und bleiben Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer gibt diese Unterlagen auf Kosten des Auftraggebersnach Auftragserledigung zurück. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zu Dokumentationszwecken Kopien dieser Unterlagen zu fertigen und zu behalten. Druckdaten werden bis zu 365 Tage nach Rechnungsstellung archiviert.

Foto: Die Einholung sämtlicher Nutzungsrechte, unter Beachtung des Urheberrechtes für geliefertes Bildmaterial, obliegt dem Auftraggeber. Dies umfasst die Rechte ggf. abgebildeter Personen oder Sachen sowie Veröffentlichungsgenehmigungen von abgebildeten Museums- und Sammlungsobjekten. Gleiches gilt für die Einholung sämtlicher Nutzungsrechte und Veröffentlichungsgenehmigungen für Personen, Gegenstände, Gebäude und die Ergebnisse geistiger Tätigkeit, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber abbilden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter. 
Der Auftragnehmer ist für Inhalte, die der Auftraggeber bereit stellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu prüfen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf den Inhalt der veröffentlichten Werke stützen und verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle Kosten zu ersetzen, die dem Unternehmen wegen möglicher Rechtsverletzungen, die sich aus den Inhalten ergeben können, entstehen.
Terminüberschreitungen aufgrund von widrigen Witterungsbedingungen, infolge von ungeeigneter Vorbereitung des Aufnahmeobjekts durch den Auftraggeber oder nicht beinflussbare Vorgänge durch höhere Gewalt gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Arbeiten, Lieferungen und Leistungen, die vom Auftraggeber über das Angebot hinausgehend gewünscht werden, stellen die.Pixelschieber nach Aufwand in Rechnung. Gleiches gilt für bei Angebotserstellung nicht vorhersehbare Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Spesen, Materialkosten, Honorare), sofern hierfür keine Pauschale vereinbarte wurde.
Das fertige Bildmaterial und die finalen Rundgänge werden mindestens für 12 Monate nach Rechnungsstellung archiviert.

 

  • 5 Fristen und Termine
    Die im Auftrag angegebenen Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.

    § 6 Abnahme
    Die Abnahme der einzelnen vertraglichen Werkleistungen des Auftragnehmers erfolgt grundsätzlich durch rüge lose Entgegennahme der Leistungen des Auftragnehmers. Erhebt der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Tagen nach Empfang der Leistungen Mängelrügen in Textform, gelten die Leistungen als abgenommen. Hierauf wird der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Übermittlung der Leistungen nochmals ausdrücklich in Textform hinweisen.

    § 7 Gewährleistung
    Der Auftragnehmer hat grundsätzlich das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn die Nachbesserung desselben Mangels innerhalb angemessener Zeit zweimal fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Mängel während der Erbringung seiner Leistungen innerhalb angemessener Zeit nachKenntnisnahme zu beseitigen. Mängel, die bei Abnahme der Leistungen vorhanden sind oder die bei der Abnahme nicht erkannt werden, sind innerhalb angemessener Zeit nach Aufforderung des Auftraggebers zu beseitigen.

    § 8 Vergütung und Zahlung
    Auftragnehmer sind die.pixelschieber. Rechnungsstellung und Abrechnung erfolgt über folgende einzelnen Bereiche.

 

   

 

 

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Michael Matull

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Geschäftsführer: Michael Matull

 

 

 

 

Künstlerische Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich gegen 50% Anzahlung und 50% Bezahlung bei Abnahme. Druckleistungen des Auftragnehmer erfolgen ausschließlich gegen 100% Vorkasse. Abweichende Zahlungsmodalitäten sind in Textform zu vereinbaren, hilfsweise gelten die auf den Rechnungen des Auftragnehmers wiedergegebenen Zahlungsbedingungen. Erfolgen Zahlungen nicht rechtzeitig, schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 10 %. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für jede Mahnung Pauschalkosten in Höhe von 10 Euro zu berechnen.

§ 9 Abtretung von Ansprüchen, Erfüllungsgehilfen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte ohne Zustimmung des Auftraggebers abzutreten. Der Auftragnehmer kann sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen den Auftragnehmer nur aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers vom Auftragnehmer anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

§ 10 Sicherheitseinbehalt
Ein Sicherheitseinbehalt ist ausgeschlossen.

§ 11 Urheberrechte
Soweit es sich bei den Leistungen des Auftragnehmers um urheberrechtlich geschützte Leistungen handelt, überträgt der Auftragnehmer Nutzungsrechte nur insoweit, als dies zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen unbedingt notwendig ist.

Jeder künstlerische erteilte Auftrag an die.pixelschieber ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Designers. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der Kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten des Designers. Der Auftraggeber ist für Recherchen selbst verantwortlich.

Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die so genannte Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die Urheber vertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.   

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese berechtigt die.pixelschieber, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Designleistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.   

Die.pixelschieber räumen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrecht gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

Die.pixelschieber sind auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die.pixelschieber, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (aktuelle Fassung) üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen. Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.   

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt die.pixelschieber, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

§ 12 Haftung
Der Anspruch des Auftraggebers wegen eines Mangels der Leistung des Auftragnehmers wird ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pflichtverletzung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind auch sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Bei der Möglichkeit und der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nicht. Diese Haftungsregelung gilt auch für Organe und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 13 Fernabsatzgeschäfte
Liegt ein Fernabsatzgeschäft im Sinne des § 312 b BGB vor, hat der Auftraggeber ein Widerrufsrecht, sofern nicht der Widerruf gemäß § 312 d BGB ausgeschlossen ist. Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist, gem. entsprechendem Vertragspartner, zu richten an:

 

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Michael Matull

Johann Gottlieb Fichte Str.7
16540 Hohen Neuendorf
Geschäftsführer: Michael Matull

 

 

 


  • 14 Sonderleistung, Nebenkosten
    Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) gesondert berechnet. Die.pixelschieber sind nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die.pixelschieber entsprechende Vollmacht zu erteilen.

    Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kommunikationsdesigners abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die.pixelschieber im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

    Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

    § 15 Schlussbestimmungen
    Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

    Der Auftragnehmer weist nochmals ausdrücklich auf die Gewährleistungsregelung in § 7 der AGB hin

Stand: 20.07.2023